Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

der Agentur 0351 und der KRABATmühle Schwarzkollm e.V. für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch der Krabat Festspiele 2013 in der Krabat Mühle Schwarzkollm:

1. Kartenverkauf/Reservierung:

Wenn Sie bis spätestens 10 Tage nach Rechnungslegung den zu zahlenden Betrag auf das Konto der Agentur 0351 (Postbank, BLZ 86010090, Kto.Nr.: 978272909) überweisen, werden wir Ihnen Ihre Eintrittskarten umgehend übersenden.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarten werden die AGB anerkannt.

1/1 Hinweis: Bitte prüfen Sie sofort, ob wir Ihnen die richtige Eintrittskarte/n für die gewünschte Vorstellung zugeschickt haben.

1/2 Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Kunden, die Haftung des Versenders erstreckt sich nur auf den Haftungsumfang der Deutschen Post AG für die jeweilige Versendungsform.

1/3 Erfolgt innerhalb von 10 Tagen keine Bezahlung der reservierten Karten, erlischt ihre Reservierung automatisch. Das heißt, eine tatsächliche Sicherung ihres Platzes erfolgt nur mit Zahlungseingang auf dem Konto der Agentur 0351.

1/4 Kartenrückgabe oder Umtausch von richtig ausgelieferten Tickets sind generell ausgeschlossen. Bei Verlust der Eintrittskarte kann nur Ersatz geleistet werden, wenn ein personenbezogener Zahlungsnachweis durch den Käufer erbracht werden kann.

1/5 Nach Maßgabe vorhandener Plätze erhalten Schwerbehinderte (100%) gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises 100% Nachlass auf den Kartenpreis für eine Begleitperson. Es steht eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlfahrerplätzen zur Verfügung.

1/6 Der Preis einer Eintrittskarte beträgt 23,25 € brutto (inkl. 7%MwSt) sowie zzgl. für den Postversand der Eintrittskarten einmalig eine Bearbeitungs- und Versandkostenpauschale in Höhe von 4,90 € Brutto (inkl.19% MwSt.). Der Veranstalter haftet nicht für Preise und Gebühren kommerzieller Anbieter bzw. Reiseveranstalter.

2. Kauf der Karten an der Vorverkaufsstelle

Sie können die Eintrittskarten ab 07. Januar 2013 direkt an unserer Vorverkaufsstelle Ortsteilverwaltung Schwarzkollm, Dorfstraße 75, 
02977 Hoyerswerda / OT Schwarzkollm Mo-Fr von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr erhalten. Bitte beachten Sie, Kreditkarten- und EC- Kartenzahlung ist nicht möglich.

3. Haftungsausschluss

3/1 Der Veranstalter behält sich Termin-, Besetzungs- und Programmänderung vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten.

3/2 Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

3/3 Die Open-Air-Veranstaltung findet auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann. Wird die Veranstaltung vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingung abgesagt, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle (Ortsteilverwaltung Schwarzkollm, Dorfstraße 75, 02977 Hoyerswerda/ OT Schwarzkollm Mo-Fr von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zurückerstattet (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb einer Frist von 30 Tagen). Bei einer vorzeitigen Veranstaltungsabsage bis zu einer Woche vor dem Veranstaltungsdatum behält sich der Veranstalter folgende Leistung vor: eine von Ihm zeitlich definierte Ersatzveranstaltung oder Rückzahlung des Eintrittspreises. Wird eine bereits laufende Open- Air- Veranstaltung auf Grund extremer Wetterbedingung abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Sollten einzelne Showteile (z.B. Feuerwerk) ausfallen so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet. Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin, auch bei ungünstiger Witterung.

3/4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren.

3/5 Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt und wird kontrolliert. Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, entsprechende o.g. Gegenstände, Speisen und Getränke während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.

3/6 Jegliche Ton-, Foto-, und Videoaufnahmen der Veranstaltung, auch für den Privaten Gebrauch, sind untersagt. Zuwiderhandlung wird verfolgt. Das Personal des Veranstalters ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzpflichten aus und können zum Ausschluss des Besuchers vom weiteren Festivalbesuch führen.

3/7 Einzelne Veranstaltungen werden vom Fernsehen aufgezeichnet.
Dabei können Sichtbehinderungen auftreten. Der Besucher erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden sowie mit der eventuellen Abbildung seiner Person.

3/8 Bei Open-Air-Veranstaltungen besteht die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Besucher besucht das Festival selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr. Der Veranstalter kann keine Haftung für eventuelle Gesundheitsschäden übernehmen.

3/9 Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.

3/10 Dem vom Veranstalter autorisierten Veranstaltungspersonal ist auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich Folge zu leisten.

3/11 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.